31.10.2001 PDF

Studienguthaben - Stoppuhr - Standort

Zwangsgebühren - schwer im Trend. Ein kurzer Überblick
Nun ist es also bald soweit: Nach dem "Vorbild" Baden-Württembergs werden noch in diesem Jahr in Niedersachsen als zweitem Bundesland offiziell Studiengebühren eingeführt. Hatte die hiesige Landesregierung bereits seit längerer Zeit vorgesehen, mit der Reform des Niedersächsischen Hochschulgesetzes Gebühren für SeniorstudentInnen, GasthörerInnen und das "Zweitstudium" zu erlassen, so sollen nun auch die sogenannten Langzeit­student­Innen für ihren weiteren Besuch der Uni zahlen. Nach Ablauf der Regelstudienzeit plus vier "Toleranzsemestern" werden pro Semester 512 Euro fällig, dabei gezählt werden wohlgemerkt alle Hochschul- und nicht die jeweiligen Fachsemester. Übergangsregelungen sind bisher nicht vorgesehen, so dass voraussichtlich bereits ab Sommersemester 2003 allen unter das genannte Kriterium fallenden StudentInnen ihr längerer Verbleib an der Hochschule teuer zu stehen kommen wird. Selbstverständlich und ähnlich den BAföG-Regelungen werden StudentInnen mit Kindern, unipolitisch Engagierte und andere “Härtefälle? durch eine bestimmte zusätzliche Anzahl gebührenfreier Semester etwas länger als die/der gemeine “BummelstudentIn? vor der Zahlungspflicht geschont. Ähnlich verhält es sich auch mit den StudentInnen, die sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden und sich deshalb möglicherweise in Sicherheit wähnen: Durch “Studienguthaben? werden ihnen, zumindest vorerst, einige kostenfreie Semester im Erststudium zugestanden. Dies sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Be­schluss, in Zukunft zunächst nur gegen ausgewählte, als randständig geltende Student­In­nen Stu­diengebühren zu verhängen, erst den Anfang bildet. Gewollt ist mehr: Das Ende des ge­bührenfreien Studiums. Auch von einer Ge­büh­renerhebung ab dem ersten Semester ist nicht erst seit gestern die Rede.


Der vollständige Text ist veröffentlicht in der
Zeitung des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) Winter 2001/2002.